Michael D'Angelo
Bopfingen
Tel.: (07362) 920 749
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck der SHG ist die unabhängige Hilfestellung für Betroffene, die an der Schilddrüse bzw. an einer Fehlregulation der endokrinen Hypophysen-Hypothalamus-Achse erkrankt sind bzw. deren Angehörige und sonstige Interessierte.
(2) Die SHG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch:
a) kostenlose Information von Betroffenen an Betroffene,
b) kostenlose Beratung der Mitglieder und aller übrigen Betroffenen über die möglichen Ursachen der Erkrankung, die Art der Vererbung, die Krankheitszeichen und -folgen, sowie die Möglichkeiten einer Behandlung,
c) die Zusammenarbeit mit allen fachbezogenen Institutionen, z.B. Kliniken, Ärzten, Heilpraktikern, Verbänden, Krankenkassen etc.,
d) Erfahrungsaustausch an Seminaren untereinander,
e) theoretische und praktische Hilfestellungen bei medizinischen Fragen.
f) Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zur gesundheitlichen Aufklärung sowie Mitarbeit bei Ärzte-Patienten-Seminaren zu dem Thema Schilddrüse und Hypophyse und Selbsthilfe.
(3) Die SHG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Mittel der SHG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.