Abrechnung von Blutwerten zw. Patient und Arzt/Labor

  • Hallo zusammen,


    ein ganz spezielle Frage zum Thema: Abrechnung von Blutwerten.
    Hier im Forum gibt es ja eine schöne Auflistung von Blutwerten (Beitrag von Augenstern), die man untersuchen sollte, s. http://www.hashimoto-forum.de/viewtopic.php?f=2&t=2511. Diese habe ich also ausgedruckt und bin damit zu einer Internistin gegangen, mit der Bitte mal anzustreichen, was davon auf Kasse gehen kann und was ich selbst zahlen muss. Die Ärztin hat mit einem Marker, die Werte markiert, die sie auf Kasse abrechnen wollte: z. B. Großes Blutbild, fT3, fT4, CRP, Kalium, usw.
    Ich habe mir also Blut abnehmen lassen.


    Einige Tage danach bekomme ich 2 Rechnungen: eine von der Ärztin und eine vom Labor. Auf beiden Rechnungen standen teilweise Blutwerte drauf, die die Ärztin eigentlich auf Kasse abrechnen wollte. Auf der Arztrechnung war das u. A. Kalium und auf der Rechnung des Labors u. A. fT3 und fT4.
    Auf mein Nachfragen hin, weshalb ich diese ganzen Werte jetzt doch zahlen muss, sagte sie, das Labor habe sie angerufen und gesagt, dass sie als Ärztin z. B. fT3/4 nicht selbst abrechnen darf, das darf nur das Labor. HÄÄÄ ?? :Verpeilt:


    Kurzer Einschub:
    Nach § 4 der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) kann der Arzt nur Gebühren für Leistungen berechnen, "die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Als eigene Leistungen gelten auch von ihm berechnete Laborleistungen des Abschnitts M II des Gebührenverzeichnisses (Basislabor), die nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften […] erbracht werden."
    Zu den Laborleistungen nach Abschnitt M II zählen z. B. die Blutwerte Kalium, Blutbild, usw. Diese Werte dürfte mir ein Arzt also in Rechnung stellen.
    Andere Werte, wie z. B. fT3, fT4, CRP usw. zählen aber nicht zum "Basislabor", denn sie sind facharztspezifisch. Diese Werte darf laut GOÄ nur das Blutlabor (oder Facharzt) in Rechnung stellen, da sie eben nicht zu den "selbst erbrachten" Leistungen des Arztes zählen. Und aus diesem Grund standen bei mir die Werte fT3/4 und CRP auf der Rechnung, die vom Labor kam.


    Ich bat die Ärztin höflich wenigstens diese Werte von der Laborrechnung zu übernehmen, denn sie sagte mir ja anfangs, dass sie auf Kasse gehen. Daraufhin sagte sie, das darf sie nicht, weil es facharztspezifische Werte sind - es wäre sonst illegal (nicht GOÄ konform), wenn sie selbst die Werte bezahlt.


    Ich finde das - sorry - bescheuert :KopfDurchDieWand:


    Mich ärgert das dermaßen, dass sie mir Werte berechnet hat, von denen sie von vornherein gesagt hat, das diese auf Kasse gehen würden. Aber die Ärztin stellt sich absolut quer, denn sie muss sich ja an die GOÄ halten. Super, wenn der Arzt alles machen darf, was er möchte.


    Lange Rede, kurzer Sinn. Meine Frage ist: Meine Hausärztin (kein Fachärztin!) hat mir schon öfters fT3/4, CRP usw. abgenommen, dafür aber nie Geld verlangt. Und ich habe auch nie deshalb eine Rechnung von einem Labor bekommen. Müsste ich aber, denn alles andere ist nicht GOÄ-konform. Wie / Wieso kann also meine Hausärztin solche speziellen Werte übernehmen und diese Internisten (obwohl von vornherein versprochen) nicht??? :Skeptisch:

  • Hallo Tester,


    im Vorfeld kläre ich sowas auch immer mit dem HA und unterschreibe, was ich selber zahlen muß. So gibt es keine Mißverständnisse.


    Daß das Labor nix abrechnen kann, ist nachvollziehbar - es arbeitet ja immer im Auftrag -


    Welcher Arzt nun was abrechnen kann , auch das erschließt sich mir immer mit dem Satz - " es liegt im Ermessen des Arztes " -


    Mein jetziger HA der macht es einfach / wir erörtern , welche Werte genommen werden , und er läßt sie bestimmen.
    Zu meiner Überraschung waren da auch mal Werte dabei, mit denen ich nicht rechnete, wie z.B. Zonulin. - die gehen dann immer über KK


    ft3 und ft4 macht er 1x im Quartal auf KK, das 2. x bezahle ich dann.


    Er macht auch mal " facharztspezifische Werte " wie Progesteron / Östradiol, 24-Std-Urin auf Neurotransmitter / Nebenniere, usw.


    LG Jona

  • Hallo jonalu,


    geklärt haben wir es ja eigentlich auch, indem sie auf meinem Blatt die Werte markiert hat, die sie auf Kasse abrechnen wollte.
    Trotzdem hat sie mir einige dieser Werte berechnet (ca. 80 EUR! muss ich dadurch mehr zahlen). Ich hatte übrigens nichts unterschrieben. Wenn ich also sonst nichts besseres zu tun hätte, hätte ich wohl gute Karten mit einem Anwalt, denn bei iGeL-Leistungen muss, meines Wissens nach, der Patient mit seiner Unterschrift immer die Einwilligung geben.


    Laut GOÄ darf und muss das Labor sogar abrechnen, und zwar eben alle Blutwerte, die nicht zu den Basisblutwerten zählen, sprich die nicht-facharztspezifischen Werte.


    Dann hast du wohl ein ziemlich seltenes Exemplar von einem Hausarzt erwischt. ;)

  • das glaube ich auch ;)


    Halte ihr das vor, daß sie es machen lassen wollte und Du nix unterschrieben hast !


    LG Jona